Geschäftsschädigendes Verhalten

In unserer zunehmend komplexen und digitalisierten Arbeitswelt stellen geschäftsschädigende Verhaltensweisen ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar – sowohl in finanzieller als auch in reputativer Hinsicht. Ob durch unbedachte Äußerungen in Social Media, Compliance-Verstöße oder illoyale Handlungen von Mitarbeitenden: Die Konsequenzen für betroffene Betriebe sind mitunter weitreichend.

Roland Bohl unterstützt Sie als zuverlässiger Partner für interne Revision dabei, geschäftsschädigendes Verhalten frühzeitig zu erkennen, sachgerecht zu beurteilen und wirksame Gegenmaßnahmen zu etablieren.

Geschäftsschädigendes Verhalten: Definition

Unter geschäftsschädigendem Verhalten versteht man Handlungen oder Äußerungen von Mitarbeitenden, die geeignet sind, dem Betrieb Schaden zuzufügen – sei es durch Imageschäden, finanzielle Einbußen oder rechtliche Folgen.

Ein typisches Beispiel ist die Veröffentlichung interner Informationen in sozialen Netzwerken oder das unautorisierte Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen an Wettbewerber.

In unserem Berater-Alltag sind folgende Verstöße häufig Grund dafür, dass Firmen sich mit dem Thema geschäftsschädigendes Verhalten befassen müssen:

  • Compliance-Verstöße: Hierunter fallen Mitarbeiter-Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien, gesetzliche Vorschriften oder ethische Standards. Solche Verletzungen können etwa aus Fahrlässigkeit oder aus bewusster Illoyalität der Mitarbeiter entstehen.
  • Korruption und Untreue: Diese schwerwiegenden Formen des Fehlverhaltens sind nach dem Recht nicht nur strafbar, sondern ziehen auch erhebliche Folgen für die betroffenen Personen und das Unternehmen nach sich.
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Ursachen von geschäftsschädigendem Verhalten

Häufig liegen die Ursachen für unangemessene Äußerungen und schädigendes Verhalten in unternehmensinternen Defiziten, zum Beispiel:

  • Lücken im Governance-System: Fehlende oder unklare Regelungen führen zu Unsicherheiten im Verhalten der Belegschaft.
  • Kontrollschwächen im System: Wenn keine wirksamen Prüfmechanismen bestehen, werden kritische Äußerungen oder Taten oft zu spät erkannt.

Per interner Analyse lassen sich vorliegende Ursachen aufdecken und so die Grundlage schaffen, um präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor erheblicher Schaden entsteht.

Interne Ermittlungen durch die Interne Revision bei geschäftsschädigendem Verhalten

Die Interne Revision spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärung und Bewertung von geschäftsschädigendem Verhalten.

Eine sachgerechte Untersuchung liefert:

  • belastbare Beweise für arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung wegen Fehlverhaltens,
  • Erkenntnisse über strukturelle Schwächen in den Arbeitsprozessen,
  • fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Schadensbegrenzung.

Ein objektives und rechtssicher dokumentiertes Vorgehen schützt Ihre Firma vor Anschuldigungen und gewährleistet faire Verfahren.

IKS – Internes Kontrollsystem als Präventionsmaßnahme

Ein funktionierendes IKS (Internes Kontrollsystem) ist ein wirksames Mittel zur Vermeidung von geschäftsschädigendem Verhalten der Arbeitnehmer. Es unterstützt Firmen bei der Einhaltung von Pflichten, der Überwachung von Prozessen und der rechtzeitigen Reaktion auf kritische Ereignisse und Äußerungen.

Die regelmäßige Anpassung Ihrer Strategie an neue Risiken – etwa im Bereich Social Media – wird dabei zuverlässig abgedeckt.

Haben Sie Fragen zum IKS, zu den Ursachen und Ermittlungen durch die Interne Revision?

Dann bin ich für Sie da!

Ein starkes Netzwerk verhilft Ihrem Unternehmen zu seinem Recht: Roland Bohl ist für Sie da!

Als Kunde von Roland Bohl profitieren Sie von einem starken Netzwerk an Experten aus den Bereichen Arbeitsrecht, Compliance, Revision und Rechtsberatung.

Mit dieser starken Unterstützung im Hintergrund analysiere ich Ihr Unternehmen individuell, decke potenzielle Schwächen im System auf und begleite Sie bei der Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen – auch in Spezialfällen und unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen.

Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach geschäftsschädigenden Äußerungen

Abmahnung, Kündigung, fristlose Kündigung: Rechtsgrundlagen im Arbeitsverhältnis

Geschäftsschädigendes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berührt mehrere juristische Ebenen, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, aber auch im Strafrecht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen sollten hier die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um im Fall von konfliktrelevanten Äußerungen oder Handlungen angemessen reagieren zu können.

Die gesetzliche Basis für den Umgang mit geschäftsschädigendem Fehlverhalten bilden das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Diese Gesetze regeln sowohl die Pflichten der Vertragsparteien als auch die Rechtsfolgen möglicher Vertragsverletzungen.

Rechtliche Grundlagen bei geschäftsschädigendem Verhalten

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur bei gravierendem Fehlverhalten zulässig, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (§ 1 Abs. 2 KSchG). In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich – es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 626 BGB erlaubt eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Arbeitgeber müssen sorgfältig abwägen, ob eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Gleichzeitig wird Arbeitnehmern ein rechtssicheres Verfahren garantiert.

Strafgesetzbuch (StGB)
Geschäftsschädigendes Verhalten kann auch strafrechtlich relevant sein – z. B. bei Diebstahl (§ 242), Betrug (§ 263) oder Geheimnisverrat (§ 203 StGB). In solchen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen zusätzlich zur Kündigung. Unternehmen sollten daher bei Verdachtsfällen rechtlich abgesichert vorgehen.

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Bei Streitigkeiten rund um eine Kündigung ist das Arbeitsgericht zuständig. Das ArbGG sichert faire Verfahren – auch bei komplexen Vorwürfen wie Social-Media-Verstößen oder illoyalem Verhalten.

Unser Angebot

Wer Verdachtsmomente früh erkennt und rechtssicher handelt, schützt sowohl das Unternehmen als

auch die Rechte aller Beteiligten. Wir beraten Sie umfassend – von der Bewertung kritischer

Äußerungen bis zur strategischen Umsetzung.

Fragen Sie direkt hier bei uns nach einem Beratungsgespräch!

Das Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Hinweisgebersysteme einzurichten, über die Mitarbeitende Pflichtenverstöße anonym melden können.

Diese gesetzlich verankerte Möglichkeit schützt Whistleblower vor arbeitsrechtlichen Folgen und stellt sicher, dass Hinweise auf Fehlverhalten angemessen geprüft werden. Gleichzeitig bieten solche Systeme Arbeitgebern eine wirksame Maßnahme zur frühzeitigen Identifikation potenziell geschäftsschädigender Äußerungen oder Handlungen.

Sonderfall Social Media: Was Unternehmen hier beachten müssen

Insbesondere Social Media birgt erhebliche Risiken. Hier erreichen Mitarbeiter-Äußerungen mitunter rasch große Reichweite und können so das Unternehmen in einem negativen Licht erscheinen lassen. Auch private Aussagen können im arbeitsrechtlichen Sinne Angelegenheiten des Unternehmens berühren, wenn sie beispielsweise herabwürdigend sind oder Geschäftsgeheimnisse verraten.

Ein Beispiel: Laut aktueller Rechtsprechung ist selbst die Veröffentlichung von ironisch gemeinten Kommentaren über das eigene Unternehmen unter Umständen ein legitimer Kündigungsgrund, wenn der geschäftliche Schaden nachvollziehbar ist.

Unternehmer sind daher gut beraten, klare Richtlinien zum Verhalten in Social Media aufzustellen und regelmäßig über mögliche Folgen aufzuklären.

Sie haben Fragen zu konkreten Fällen, drohender Kündigung oder rechtlichen Konsequenzen für Mitarbeiter?

Roland Bohl Ihnen mit Fachkompetenz und Augenmaß zur Seite.