Unter Outsourcing wird die dauerhafte oder zeitlich befristete Wahrnehmung der Revisionsfunktion durch Mitarbeiter eines externen Dienstleisters verstanden.
Für viele Unternehmensfunktionen ist Outsourcing längst ein vertrauter Weg. Beispiele sind externe Compliance-Beauftragte, Whistleblower-Hotlines oder Rechtsberatungen. Das gleiche Vorgehen ist auch für die Funktion der Internen Revision möglich.
Der Umfang der Auslagerung bewegt sich auf einem Kontinuum. So ist es denkbar, dass roland bohl die Aufgaben einer Revision komplett übernimmt, oder nur Teilaufgaben in Abstimmung mit internen Revisionsverantwortlichen.
Outsourcing kann gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine (kostengünstige) Alternative zur Revisionsabteilung darstellen, wenn z. B.:
- auf Einzelanforderung projektweise geprüft werden soll,
- Spezialkenntnisse extern vorhanden sind
- externe Branchen- und Fachkenntnisse transferiert werden sollen (Benchmark)
Lassen Sie uns sprechen. roland bohl findet die Lösung.