Ein Internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen Regeln um Kontrollen im Unternehmen zu steuern. Ziel ist die systematische Kontrolle der Einhalten von Richtlinien, um Schäden abzuwehren. Die Interne Kontrolle ist dabei keine Angelegenheit nur von Eigentümern oder Führungskräften, sondern wird vielfach auch von externen Stellen (Gesetzgeber, EU, Rechnungshöfe, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen und Banken) gefordert.
Viele Unternehmen gehen irrtümlich davon aus, dass der Jahresabschlussprüfer das IKS prüft und so eine Überwachungsaufgabe wahrnimmt. Die Abschlussprüfungstätigkeiten beziehen sich jedoch nur auf ausgewählte rechnungslegungsbezogene Risiken und damit nur Teilaspekte des IKS. Eine Überwachung des IKS erfolgt durch den Abschlussprüfer nicht.
- Einführung eines wirksamen IKS
- Prüfung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des bestehenden IKS, oder ausgewählter Teilbereiche
- Einschätzung des Reifegrades Ihres IKS
- Umgang mit Widerständen bei der Einführung durch systematische Schulungen und Trainings.